Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. November das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gebilligt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Zusammenschlüsse von Krankenhäusern bis 2030 von der Fusionskontrolle durch das Kartellamt grundsätzlich ausgenommen sind, wenn das für die Krankenhausplanung zuständige Landesgesundheitsministerium den Zusammenschluss zur Verbesserung der Krankenversorgung für erforderlich hält.
„Die heutige Entscheidung des Bundesrats zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist eine sehr gute Nachricht für die Zukunft der universitären Krankenversorgung und der medizinischen Forschung und Lehre in Mannheim und der ganzen Region“, sagt Oberbürgermeister Christian Specht und erklärt: „Wir werden jetzt gemeinsam mit der Landesregierung Baden-Württemberg sowie den Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim die im neuen Gesetz ermöglichte Ausnahme zum Zusammenschluss von Krankenhäusern nutzen, um den von allen Partnern gewünschten Verbund der beiden Universitätsklinika zeitnah zu ermöglichen.“
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