BMBF-Bekanntmachung „Individualisierte Medizintechnik“ zur Förderung von FuE-Projekten

An dieser Stelle möchten wir Sie über die aktuelle BMBF-Bekanntmachung „Individualisierte Medizintechnik“ zur Förderung von FuE-Projekten im Bereich der Medizintechnik informieren.

Mit der am 17.02.2014 veröffentlichten Förderrichtlinie wird eine zentrale Handlungsempfehlung aus dem Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ umgesetzt. Das BMBF verfolgt hiermit das Ziel, einen aktiven Beitrag zur medizintechnischen Forschung und Entwicklung zu leisten, um neben einer besseren Versorgung der Patienten auch die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems auszubauen. Gleichzeitig soll die Innovationskraft der medizintechnischen Forschung und die globale Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort Deutschland gestärkt werden.

Die Fördermaßnahme richtet sich an industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Form von Verbundprojekten. Diese Vorhaben müssen der individualisierten Medizintechnik zugeordnet und für die nachhaltige Stärkung der beteiligten Unternehmen am Markt von Bedeutung sein. Gesucht sind medizintechnische Lösungen, die durch Individualisierung einen Mehrwert innerhalb der Versorgungskette Diagnose – Therapie – Nachsorge bzw. Rehabilitation erbringen und einen Beitrag zur Steigerung der Effizienz oder der Effektivität der Patientenversorgung erwarten lassen. Im Gegensatz zur Förderrichtlinie „Individualisierte Medizin“ stehen in dieser Bekanntmachung nicht die molekularbiologischen Größen und Biomarker im Vordergrund. Die individualisierte Medizintechnik stützt sich auf die Messwerterfassung und -nutzung physiologischer, chemischer, physikalischer und primär nicht-molekularer biologischer Größen.

Die Einbeziehung individueller Daten des Patienten und seines Umfeldes in Diagnose, Therapie und Nachsorge bietet große Chancen für eine verbesserte Patientenversorgung. Eine stärkere Individualisierung von Behandlungsmethoden und medizintechnischen Produkten kann das klinische Personal in der Wahl eines Therapieansatzes und den Patienten im Hinblick auf seine Gesundung und Gesunderhaltung entscheidend unterstützen. Dies kann z.B. zur Herstellung spezieller Endoprothesen führen, die mit einer individuellen, für den Patienten ausgewählten Arzneimittel-Kombination beschichtet sind. Andere Beispiele sind IT-unterstützte, personalisierte Medikamentenabgabesysteme oder individuell ergonomisch angefertigte Implantate und chirurgische Instrumente auf Basis von Bilddaten des Patienten.

Im zweistufigen Förderverfahren sind zunächst dem Projektträger Gesundheitswirtschaft, Bereich Medizintechnik im VDI Technologiezentrum GmbH in Berlin, Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist für die erste Ausschreibungsrunde endet am 30.05.2014. Auf der Grundlage der in der Bekanntmachung des BMBF konkretisierten Bewertungskriterien werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Ausführliche Informationen zur Fördermaßnahme finden Sie in der Bekanntmachung des BMBF
http://www.bmbf.de/foerderungen/23370.php
und auf der Internetseite zum Nationalen Strategieprozess
(http://www.strategieprozess-medizintechnik.de/individualisierte-medizintechnik).

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